Was ist der Unterschied zwischen einer Diga und einer „normalen“ Fitness-App?

Was macht aus einem digitalen Medizinprodukt eine Digitale Gesundheitsanwendung im Sinne des Digitalen-Versorgungs-Gesetzes? Ist meine Fitness-App jetzt ein Medizinprodukt und kann von der Krankenkasse bezahlt werden?

Antworten auf diese Frage liefert ein Leitfaden des BfArM für Hersteller, Leistungserbringer und Patienten. Darin heißt es, der Fokus von Digitalen Gesundheitsanwendungen sei die „Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten“.

Das bedeutet im Umkehrschluss: Anwendungen der Primärprävention, die die Entstehung von Krankheiten verhindern sollen, sind keine DiGA. Ärzte können ihren Patienten demnach leider keine Fitness-App verschreiben 🙁

Einen guten Überblick darüber, was der Unterschied ist liefert eine Tabelle der AOK:

Share the Post:

Related Posts

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner