Der Patient kann eine DiGA auf zwei Wegen erhalten, die grundsätzlich gleichberechtigt sind:
Direkt über den behandelnden Arzt
Grundsätzlich kann jeder Arzt jede im DiGA-Verzeichnis gelistete Anwendung auf Rezept verordnen. Theoretisch wäre auch die Verordnung einer Diabetes-App durch einen Psychotherapeuten grundsätzlich möglich.
Von ihm erhält er dann das Rezept, das sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Von der Krankenkasse erhalten Sie dann den entsprechenden Freischalt-Code, den sie in der App eingeben müssen.
Direkt bei der Krankenkasse
Alternativ kann der Versicherte bei seiner Krankenkasse eine DiGA selbstständig beantragen. Diese überprüft, ob der Patient bei der Krankenkasse versichert ist und benötigt einen ärztlichen Nachweis über die medizinische Indikation.
Liegen alle Unterlagen vollständig vor, übermittelt die Krankenkasse dem Versicherten einen Rezeptcode: Die DiGAs können von den Herstellern über die gängigen App-Stores vertrieben werden. Der Versicherte gibt nach Download der App den Rezeptcode ein, den er zuvor von der Krankenkasse erhalten hat, und mit dem die Anwendung gestartet werden kann.